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Dienstfreistellung Reformationstag für öffentlich Bedienstete

Öffentliche Gemeinde- und Landesbedienstete in Niederösterreich sind am REFORMATIONSTAG vom Dienstgeber freizustellen!

 

NÖ Gemeinde-Beamtendienstordnung § 32a (Abs. 5):

Gemeindebeamte evangelischer Bekenntnisse sind am Tage des Reformationsfestes vom Dienst zu befreien. Am Karfreitag und am Allerseelentag beträgt die Dienstleistung vier Stunden.

 

NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz § 4 (Abs. 5):

Vertragsbedienstete evangelischer Bekenntnisse sind am Tage des Reformationsfestes vom Dienst zu befreien. Am Karfreitag und am Allerseelentag beträgt die Dienstleistung vier Stunden.

 

Dienstpragmatik der NÖ Landesbeamten § 30a (Abs. 5):

Beamte evangelischer Bekenntnisse sind am Tage des Reformationsfestes vom Dienst zu befreien. Am Karfreitag und am Allerseelentag beträgt die Dienstleistung vier Stunden.

 

NÖ Landes-Vertragsbedienstetengesetz § 14a (Abs. 5):

Vertragsbedienstete evangelischer Bekenntnisse sind am Tage des Reformationsfestes vom Dienst zu befreien. Am Karfreitag und am Allerseelentag beträgt die Dienstleistung, soweit nicht die Voraussetzungen des ersten Satzes zutreffen, vier Stunden.