Für Fragen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartener*innen zur Verfügung und möchten Sie ein Stück auf Ihrem Weg begleiten und Ihnen Mut machen, zu sich selbst zu stehen.
Gottes Segen für gleichgeschlechtliche Paare
In der Evangelischen Kirche in Österreich sind Sie als staatlich verheiratetes, gleichgeschlechtliches Paar herzlich willkommen, Ihre Liebe und Treue unter Gottes Zuspruch zu stellen.
Für die Segnungen gelten in der Evangelischen Kirche A.B. und H.B. unterschiedliche Regelungen.
In der Kirche A.B. steht es Pfarrgemeinden frei, ob sie kirchliche Hochzeiten für gleichgeschlechtliche Paare anbieten.
Diese Pfarrgemeinden haben sich dafür entschieden:
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Baden
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Bad Vöslau
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Berndorf
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B.Horn-Zwettl
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Klosterneuburg
Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Korneuburg
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Krems
Evangelische Tochtergemeinde Laa
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Mistelbach
Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Mödling
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Neunkirchen
Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Perchtoldsdorf
Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Purkersdorf
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Stockerau
Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Strasshof-Marchfeld
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Traiskirchen
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Tulln
Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Wr. Neustadt
Wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher Pfarrgemeinde Sie gehören, oder wenn ein:e Pfarrer:in nicht bereit ist, Sie zu segnen, wenden Sie sich bitte an das Büro der Superintendentur. Wir finden eine Lösung.